Über uns

Prof. Dr. Katrin Löhr
Prof. Dr. Katrin Löhr

Die Stiftung FINANCE FOR KIDS ist gemeinnützig und wurde im Jahr 2005 von Prof. Dr. Katrin Löhr gegründet. Sämtliche Verwaltungskosten werden vom Vorstand getragen, sodass 100% aller eingehenden Spenden den Projekten zugutekommen. Seit der Gründung liegt der Fokus auf der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in Kinderheimen. Die Projekte werden durch ehrenamtliches Engagement des Teams und in enger Abstimmung mit der Leitung und den Bezugspersonen in den Kinderheimen realisiert.

 

Wir erfahren immer wieder wie wertvoll unser Engagement für die Kinderheime ist. Anlässlich unseres 10-jährigen Bestehens erhielten wir zahlreiche Dankesschreiben. Eine Auswahl davon haben wir hier bereitgestellt.


Stiftungszweck laut Satzung

  1. Die Stiftung hat den Zweck, Kindern und Jugendlichen in akuten Notlagen - unabhängig von Nationalität, sozialem Stand oder Religion - zu helfen und dazu beizutragen, dass sich die Situation von Kindern und Jugendlichen langfristig verbessert. Sie bezweckt zudem, die sportlichen, musikalischen und künstlerischen Fähigkeiten von sozial benachteiligten Kindern zu entwickeln und zu verbessern und zu deren Bildung und Erziehung beizutragen. Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung (AO) und ist selbstlos tätig.
  2. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Unterstützung von Hilfsprojekten für Kinder wie beispielsweise Kinderheime, Beratungsstellen, Kinderkrankenhäuser, ambulante und stationäre Kinderbetreuungsprojekte oder Bildungsprojekte für Kinder. Bei der Projektförderung in Deutschland werden Einrichtungen bedacht, die selbst als gemeinnützig bzw. mildtätig anerkannt sind. Bei der Förderung von gemeinnützigen Projekten im Ausland bedient sich die Stiftung Hilfspersonen.
  3. Die Stiftung kann dazu anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln Maßnahmen nach Abs. 1 und 2 fördern. Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften und/oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die andere gemeinnützige Zwecke verfolgen als in Abs. 1 sind zulässig, dürfen jedoch nicht überwiegen.

Rechtsform

  • Die Rechtsform der FINANCE FOR KIDS Stiftung entspricht einer unselbständigen Stiftung bürgerlichen Rechts und besteht unter dem Dach der "Haus des Stiftens gGmbH".
  • Die "Haus des Stiftens gGmbH" ist eine gemeinnützige Gesellschaft, die zum 31.12.2013 aus der Stiftungszentrum.de Servicegesellschaft mbH entstanden ist. Sie bietet professionelle Lösungen, die bürgerschaftliches Engagement auch mit kleineren Budgets einfacher und wirkungsvoller macht. Alleingesellschafter ist die gemeinnützige Brochier Stiftung.